Freistellungsbescheid 2011 vom Finanzamt Bremen 3 Seiten
Das Finanzamt Bremen prüft regelmäßig Einnahmen und Ausgaben unseres Vereins und stellt darüber diese Bescheinigung aus. Voraussetzung ist die ausschliessliche Verwendung von Mitteln für Gemeinnützige und Satzungsgemäße Zwecke. Durch dieses Dokument dürfen wir Spendenbescheinigungen ausstellen.
unsere Vereinsunterlagen und die Steuererklaerung wurden gerade im April 2011 vom Finanzamt Bremen geprüft. Die Gemeinnützigkeit wurde erneut bestätigt.